Verse of the day

Und Jesus trat zu ihnen, redete mit ihnen und sprach: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.
Matthaeus 28:18-20

© Bible Gateway's Verse of the Day


Neufassung der Musterbelehrungen tritt am 1. April 2008 in Kraft


Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

mehrfache identische Abmahnungen möglich


Bitte achten Sie in den Shops und beim Verkauf über Ebay peinlichst genau darauf, daß Sie keine Markennamen verwenden, keine nicht selbst gemachten Fotos und Textbeschreibungen verwenden und auf ein 14-tägiges Rückgaberecht hinweisen. Das Impressum auf der Homepage muß vollständig sein. Es darf keine Links auf Seiten mit Kartenausschnitten geben.

Die MWSt muß bei jeder Anzeige eines Produkts und im Gesamtpreis ausgewiesen sein. Der Versandpreis muß genau angegeben oder beschreiben werden. Im Warenkorb muß ein Link auf die Seite zu den Versandbedingungen sein. Es muß auch der Preis pro Stück/Liter etc. angegeben sein.

Und noch vieles andere muß unbedingt beachtet werden.  Es ändert sich auch häufig.  Auskunft erhalten Sie nur bei Juristen.

Viele Anwälte durchforsten in Deutschland das Internet nach minimalen Fehlern auf Homepages oder bei Ebay-Angeboten und versenden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die kaum zu durchschauenden deutschen Gesetze teure Abmahnungen. Es ist beim Strafausmaß unerheblich, ob es nur 1 oder 1 Million Besucher pro Monat auf der Homepage gibt. Siehe die Abmahnungen durch eine große deutsche Elektro-Kette. Es kann Sie bereits einige tausend Euro kosten, wenn Sie nur 11 CDs über Ebay versteigern wollen und dabei eine Angabe in der Beschreibung vergessen haben oder dabei die Rechte Dritter verletzt haben oder etwas anderes aufgrund neuer Gesetzesänderungen, die Sie nicht mitbekommen haben.

Das wäre nicht saubillig, sondern Sie wären blöd.

siehe ZDF Bericht

David gegen Goliath 05.12.2006

WISO

"Die Kleinen hängt man ..."

Außerdem wäre es möglich, daß Sie von ein und demselben Anwalt mehrere gleichlautende Abmahnungen zum selben Vorfall erhalten, allerdings in Vertretung verschiedener Filialen eines Groß-Konzerns. Somit hätten Sie ein Vielfaches an Anwalts- und Abmahnkosten zu tragen.

Lauernde Gefahren für den Shop Betreiber

Bundesverband Digitale Wirtschaft - ECommerce

Richtlinien für den Shop


Praktische Tipps und Tricks – rechtliche Fehler vermeiden

Bei der Kanzlei Graefe gibt es eine Reihe von Hinweisen:

www.graefe-portal.de

Aber auch unter www.mustershop.info bekommt der User Hinweise.

Zum Thema Grundpreisangabe schreibt die IHK HH: www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/wettbewerbsrecht/Merkblatt_18_grd.jsp

 

Ebay-Handel: Big brother is watching you

 

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